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Energiegemeinschaften
für Privathaushalte

Energiegemeinschaften (EEG) für Haushalte ermöglichen es Privatpersonen, aktiv an der Energiewende teilzunehmen und Energiekosten zu sparen. Haushalte können überschüssige Energie aus eigenen Solaranlagen in die Gemeinschaft einspeisen und günstigen Strom von anderen Mitgliedern beziehen. Dadurch reduzieren sie ihre Stromkosten und profitieren von einer unabhängigen, lokalen Energieversorgung. 

Die EEG bietet zudem eine nachhaltige und umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Energieanbietern.

In wenigen Schritten zur BEG für Privathaushalte

Schritt 1

Planen

Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Energiekonzept von Grund auf zu planen. Gemeinsam schaffen wir die Basis für eine nachhaltige und effiziente EEG.

Schritt 2

Gründen

Nutzen Sie unsere Expertise für eine reibungslose Gründung Ihrer EEG. Mit unserer Unterstützung setzen Sie Ihre Vision schnell und erfolgreich um.

Schritt 3

Optimieren

Unsere Beratung sorgt dafür, dass Ihre EEG-Strukturen kontinuierlich optimiert werden. Wir helfen Ihnen, Ihre Prozesse zu verbessern und die Leistung Ihrer Gemeinschaft zu maximieren..

Schritt 4

Profitieren

Erfahren Sie, wie Sie von Ihrer EEG profitieren können. Mit unserer Unterstützung realisieren Sie die Vorteile einer erfolgreichen und rentablen Energiezukunft.

Vorteile für Privathaushalte

Für Privathaushalte bieten Energiegemeinschaften (EEG) eine Reihe von Vorteilen:

  1. Kosteneinsparungen
    Durch den Zugang zu gemeinschaftlich erzeugter Energie können Haushalte von günstigeren Energiepreisen profitieren.
  2. Unabhängigkeit von Energieversorgern
    Die Teilnahme an einer EEG reduziert die Abhängigkeit von großen Energieversorgern und den Schwankungen der Energiepreise auf dem Markt.
  3. Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein
    Haushalte in einer EEG nutzen erneuerbare Energien, was zur Reduzierung der CO2-Emissionen beiträgt und die Umweltbelastung verringert
  4. Gemeinschaftlicher Zusammenhalt
    Die Beteiligung an einer EEG stärkt den sozialen Zusammenhalt, da Haushalte von den Vorteilen einer solidarischen und nachhaltigen EEG profitieren.

Unser Angebot

Beratung
IEU-Kärnten bietet Ihnen eine umfassende Beratung an. Wir unterstützten Sie in allen Phasen – von der ersten Idee bis zur konkreten Umsetzung. Wir beraten Sie sowohl in wirtschaftlicher als auch in technischer Hinsicht, damit Ihr Projekt effizient und erfolgreich realisiert wird. Wir helfen Ihnen bei der Planung, der Beantragung von Förderungen und der Auswahl der besten Lösungen für Ihre Bedürfnisse.

Umsetzung
Die Gründung und Umsetzung einer EEG erfordert Planung und professionelle Unterstützung. IEU-Kärnten übernimmt die gesamte Konzeptionierung und Koordination Ihres Projekts. Wir begleiten Sie durch alle Schritte – von der Initialisierung und Planung über die Rechtsformwahl bis hin zur tatsächlichen Umsetzung. Unsere Expertise stellt sicher, dass Ihre Energiegemeinschaft auf einem solidem Fundament steht.

Betrieb
Für den reibungslosen Betrieb Ihrer Energiegemeinschaft sorgt unser Partnerunternehmen so-strom. Wir bieten Ihnen zuverlässige Abrechnungsdienstleistungen und unterstützen Sie bei der Verwaltung und Abrechnung der gemeinschaftlich erzeugten Energie. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren, während  die komplexen administrativen Aufgaben übernimmt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einer EEG und einer BEG?

Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) erzeugt und nutzt Energie aus erneuerbaren Quellen innerhalb einer Region. Eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) darf österreichweit tätig sein und kann auch nicht-erneuerbare Energie einbinden. In beiden Fällen steht der Nutzen für die Mitglieder im Vordergrund – nicht der Gewinn.

Wie funktioniert die Verteilung des Stroms?

Die Verteilung basiert auf Messdaten aus Smart Metern, die in 15-Minuten-Intervallen erfasst werden. So wird genau nachvollziehbar, wie viel Strom jedes Mitglied bezieht oder einspeist..

Welche Vorteile bietet die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft?

Mitglieder profitieren von niedrigeren Stromkosten, mehr Unabhängigkeit vom Energieversorger und einem aktiven Beitrag zur Energiewende. Zusätzlich können Netzentgelte und Abgaben reduziert werden – besonders bei EEGs.

Muss ich meinen Stromliefervertrag kündigen?

Nein. Der bestehende Vertrag bleibt grundsätzlich bestehen. Es ist aber sinnvoll, diesen auf Mindestabnahmemengen oder Sonderkonditionen zu prüfen, da sich der Strombezug durch die Gemeinschaft ändert.

Wer kann eine Energiegemeinschaft gründen?

Bereits zwei Teilnehmer – Privatpersonen, Betriebe oder Gemeinden – können eine Energiegemeinschaft gründen. Erforderlich ist eine geeignete Rechtsform wie z. B. Verein, Genossenschaft oder GmbH.

Sie haben weitere Fragen?

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Jetzt starten!

Sie sind Privatperson und haben Interesse am Thema Energiegemeinschaften? Gerne unterstützen wir sie bei der Planung und Umsetzung. Treten Sie mit uns in Kontakt!