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Gründung einer Energiegemeinschaft

Die Gründung einer Energiegemeinschaft erfordert sorgfältige Planung und eine klare Struktur. Wählen Sie zunächst das passende Modell – entweder eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) oder eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) – und identifizieren Sie geeignete Mitglieder, die im selben Versorgungsgebiet eines Netzbetreibers liegen. In diesem Artikel, erfahren Sie, worauf bei der Gründung einer Energiegemeinschaft zu achten ist!

Nächste Schritte

Danach folgt die rechtliche Gründung, bei der Sie eine passende Rechtsform wie Verein oder Genossenschaft auswählen und eine Satzung erstellen. Melden Sie die Gemeinschaft bei den zuständigen Behörden an und sichern Sie den Netzanschluss der Erzeugungsanlagen.

Schließlich sorgen effiziente Verwaltung und kontinuierliche Weiterentwicklung für den langfristigen Erfolg Ihrer Gemeinschaft. Nutzen Sie finanzielle Anreize und optimieren Sie den Energieverbrauch durch technologische Verbesserungen.

Häufig gestellte Fragen

Welche ersten Überlegungen und welches Konzept sollten vor der Gründung gemacht werden?

  • Wer sind die Gründungsmitglieder und wie viele sollen beteiligt sein?
  • Welche erneuerbaren Technologien sollen genutzt werden (z. B. Photovoltaik, Solarthermie, Biomasse, Wind)?
  • Wie groß sollen die Anlagen sein und wo sollen sie stehen?
  • Wie hoch ist der geschätzte Energiebedarf der Mitglieder vs. die mögliche Energieerzeugung?
  • Welche wirtschaftliche Machbarkeit gibt es (Finanzierung, Förderung)?
  • Wie sieht das Nutzungsmodell aus: Eigenverbrauch, Verteilung unter den Mitgliedern, Einspeisung, Speicherlösungen?

Welche rechtliche Organisationsform ist möglich und sinnvoll?

Die EEG muss eine rechtlich handlungsfähige Form haben. Häufig wird ein Verein gewählt, da dieser relativ einfache Gründungsmodalitäten bietet. Es ist wichtig, dass Satzung, Mitgliedschaftsrechte, Entscheidungsprozesse und Verantwortlichkeiten geregelt sind. Abhängig von Größe und Aktivitätsgrad können auch Genossenschaften oder andere juristische Personen denkbar sein.

Wie sieht die Registrierung und Behördengänge aus?

  • Registrierung der EEG als Verein oder passende Rechtsform.

  • Anmeldung als Marktpartner oder Teilnahme an der Marktkommunikation.

  • Anmeldung bei Netzbetreiber und Abschluss von Verträgen (Netzzugang, Zähler, Einspeisung).

  • Einrichtung intelligenter Messgeräte (Smart Meter), wenn gesetzlich gefordert – Netzbetreiber muss diese installierten und in Kommunikationssysteme einbinden.

Interne Vereinbarungen & Governance

  • Wie werden Entscheidungen getroffen (z. B. Abstimmungen, Versammlungen)?
  • Wie wird die Mitgliedschaft geregelt (Eintritt, Austritt, Pflichten)?
  • Welche Regeln gelten für Verteilung von erzeugter Energie, Überschüssen oder Deckung von Verlusten/Kosten?
  • Transparenz und Berichtswesen: wie informiert man Mitglieder regelmäßig über Betrieb, Verbrauch, Erzeugung?

Umfangreiche Informationen finden sich unter der Homepage energiegemeinschaften

Weiterführende Informationen

Was ist eine Energiegemeinschaft?

Eine Energiegemeinschaft eignet sich ideal für Privatpersonen, Unternehmen oder Gemeinden, die nachhaltige und effiziente Energieversorgung anstreben. Durch gemeinschaftliche Zusammenarbeit können Ziele wie die Produktion erneuerbarer Energien,

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Betrieb einer Energiegemeinschaft

Der Betrieb einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft (EEG) umfasst die Erzeugung, Verteilung und Verwaltung von erneuerbarer Energie innerhalb der Gemeinschaft. Dabei wird die Energie durch Anlagen wie Photovoltaik erzeugt,

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Öko-Strom gemeinsam nutzen: einfach & effizient

Sie haben Interesse am Thema Energiegemeinschaften? Gerne unterstützen wir sie bei der Planung und Umsetzung. Treten Sie mit uns in Kontakt!