Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Energiegemeinschaften. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt, um Ihnen einen schnellen Überblick zu verschaffen und Ihre Anliegen zu klären. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Energiegemeinschaften ermöglichen es, dass mehrere Mitglieder – etwa Privatpersonen, Unternehmen oder Gemeinden – gemeinsam erneuerbare Energie produzieren, nutzen und teilen. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energie zu erhöhen und die Abhängigkeit von großen Energieversorgern zu reduzieren.
Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) sind eine besondere Form der Energiegemeinschaften, bei denen Bürger die Möglichkeit haben, sich aktiv an der Energieerzeugung und -verteilung zu beteiligen. Die Mitglieder müssen nicht notwendigerweise räumlich nah beieinander liegen, was BEGs zu einer flexiblen Option macht.
Interessierte können sich einer bestehenden Energiegemeinschaft anschließen oder selbst eine gründen. Dies kann in Zusammenarbeit mit Gemeinden, Energieversorgern oder anderen lokalen Akteuren geschehen. Die Teilnahme ist in der Regel an bestimmte Bedingungen geknüpft, die je nach Gemeinschaft variieren können.
Energiegemeinschaften bieten mehrere Vorteile, darunter:
Während beide Gemeinschaften ähnliche Ziele verfolgen, konzentrieren sich BEGs stärker auf die Einbindung von Bürgern und die demokratische Kontrolle durch die Mitglieder. BEGs können überregional agieren, während EEGs oft lokal organisiert sind.
Energiegemeinschaften unterliegen in Österreich dem Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG). Das Gesetz definiert, wie solche Gemeinschaften gegründet werden können, welche Anforderungen sie erfüllen müssen und welche Rechte und Pflichten die Mitglieder haben.
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten auf nationaler und regionaler Ebene, die die Gründung und den Betrieb von Energiegemeinschaften unterstützen. Diese können finanzielle Zuschüsse, steuerliche Erleichterungen oder technische Unterstützung umfassen.
Der erzeugte Strom wird nach einem zuvor festgelegten Schlüssel auf die Mitglieder der Gemeinschaft verteilt. Dies kann je nach Verbrauchsprofil und Beitrag zur Stromerzeugung der Mitglieder unterschiedlich gestaltet sein.
Ja, Energiegemeinschaften können überschüssige Energie, die nicht innerhalb der Gemeinschaft genutzt wird, ins öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Vergütung erhalten. Die Bedingungen hierfür sind gesetzlich geregelt.
Haben Sie weitere Fragen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam die passenden Lösungen!
Als erfahrene Experten auf dem Gebiet der nachhaltigen Energieversorgung unterstützen wir Sie dabei, innovative und zukunftsfähige Energiekonzepte zu entwickeln und erfolgreich umzusetzen.
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